Was Ihnen gesetzlich zusteht
Ziele der Hebammenhilfe nach §134a SGB V
§ 3 Ziele der Hebammenhilfe
(1) Ziel der Hebammenhilfe ist die Förderung des regelrechten Verlaufs von Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft durch:
- Beratung und Hilfe bei Schwangerschaft und bei Beschwerden.
- Vorbereitung auf Geburt und Mutterschaft einschließlich der Aufklärung über mögliche Abweichungen vom normalen Verlauf.
- Hilfe bei Wehen und bei der Geburt.
- Beratung, Hilfe und Untersuchung bei Überwachung des Wochenbettverlaufs und der Entwicklung des Säuglings.
- Stillförderung und Unterstützung bei Stillschwierigkeiten und Ernährungsproblemen des Säuglings.
- Hebammen und Krankenkassen wirken darauf hin, dass die Versicherten eigenverantwortlich und durch gesundheitsbewusste Lebensführung aund aktive Mitwirkung dazu beitragen, den Verlauf der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes optimal zu unterstützen.
